Brenigs Loft 

 

Hausordnung

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Allgemein
Sämtliche Dinge, die sich im Ferienhaus, im Garten, auf der Dachterrasse oder in der Garage befinden, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Sollten Sie irgendetwas vermissen, melden Sie sich gerne bei uns, genauso, wenn Sie bei irgendetwas Hilfe benötigen. Bitte gehen Sie sorgsam mit allen Einrichtungsgegenständen sowie dem Haus generell um. Wir haben hier unser zweites Traumhaus (1.Traumhaus www.brenigs-huette.de) gebaut und wollen es gerne mit Ihnen teilen. Sorgen Sie auch dafür, dass es auch Ihre Mitreisenden entsprechend pfleglich behandeln.


Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Unsere Ferienunterkünfte sind KEINE PARTYUNTERKÜNFTE!!!!


Tongeräte aller Art (also auch TV-Geräte/Musikboxen, Recorder, Musik-Instrumente etc.) dürfen nur in solcher Lautstärke (Zimmerlautstärke) benutzt werden, dass Unbeteiligte nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt werden kann. Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof, auf der Dachterrasse und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr geboten. Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet. Die Nutzung von Aschenbechern ist verpflichtend.

Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Vermieter hat das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

Folgende Arbeiten sind vor der Abreise auszuführen:

  • Aufräumen im Ferienhaus und auf dessen Grundstück
  • Geschirr spülen bzw. Ausräumen des Geschirrspülers
  • Reinigen des Grills
  • Leeren der Abfalltüten
  • Entsorgen von Leerflaschen usw. im nächstgelegenen Wertstoffcontainer
  • Entfernen von Tierhaaren und Exkremente, falls ein Haustier mitgebracht wurde
  • die Asche aus dem Kamin in den vorgesehenen Eimer füllen (heiße Asche nicht in die Mülltonne füllen!!) und den Kamin reinigen

Wurden diese Tätigkeiten nicht vor der Abreise erledigt, ist der Vermieter berechtigt, dafür eine zusätzliche Gebühr zu berechnen.

Evtl. Beanstandungen bezüglich des Zustands des Ferienhauses sollten sofort beim Einzug, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft oder der Entdeckung des Schadens dem Vermieter mitgeteilt werden, damit wir die Mängel beheben können. Der Mieter muss eine angemessene Zeitspanne zur Behebung/Ausbesserung der Mängel zubilligen. Eine Reklamation oder ein Einspruch aufgrund von Mängeln, die innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, werden immer als Einspruch von Anfang der Mietperiode an betrachtet werden. Falls der Mieter das Ferienhaus verlässt, ohne den Vermieter über Fehler/Mängel unterrichtet zu haben, entbindet diese Verhaltensweise von jeglicher Rückzahlungspflicht.

Wir bitten zu beachten, dass die Nutzung des Whirlpools nach 22:00 Uhr nicht gestattet ist.

Für eine optimale Wasserqualität wird der Whirlpool des Ferienhauses regelmäßig kontrolliert. Aus Sicherheitsgründen ist der Mieter zudem verpflichtet, alle Anweisungen bezüglich der Benutzung des Whirlpools zu befolgen, die er vom Hauseigentümer erhält. Die Benutzung des Whirlpools sowie der Ladestation für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge erfolgt für den Mieter auf eigene Gefahr.

Minderjährige dürfen sich niemals ohne Aufsicht von Erwachsenen in den Bereichen des Whirlpools und der Infrarotkabine, sowie der Dachterrasse aufhalten. Die Abdeckung des Whirlpools ist bei Nichtnutzung geschlossen und verschlossen zu halten. Die Whirlpoolabdeckung ist nicht begehbar! Eine Nutzung von Seife oder Duschgel ist im Whirlpool nicht erlaubt. Zudem muss vor Benutzung des Whirlpools geduscht werden.

Mietpreis und Nebenkosten

Strom wird gesondert abgerechnet mit 45 ct/kWh. Die weiteren Nebenkosten, wie Endreinigung, Bettwäsche (falls gewünscht) und Handtücher (falls gewünscht), sind im Mietpreis enthalten. Der Mieter wird bei Ankunft und Abreise gemeinsam mit dem Vermieter die Zählerstände der Verbrauchszähler ablesen und notieren. Der Energieverbrauch wird am Abreisetag ermittelt und der Betrag von der geleisteten Kaution abgezogen. Der Energieverbrauch umfasst den Strom- und Heizungsverbrauch.
 

Ruhezeiten

Wir bitten Sie, die allgemein gültigen öffentlichen Ruhezeiten, wie Mittags-, Nacht- und Sonntagsruhe, einzuhalten. Auch im Ferienhaus selbst sollte zwischen 22:00 und 08:00 Uhr Ruhe gehalten werden. Eine Nutzung des Whirlpools ist innerhalb dieses Zeitraums nicht gestattet.

Internet

Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (WLAN) die allgemeinen Richtlinien des DTV zur Nutzung von Internet:
Der Vermieter hat das Ferienhaus mit einem Internetzugang über WLAN ausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur für den persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich 

 


vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder 
verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

Küche

Auch in der Küche bitten wir darum, die Einrichtung sowie die Geräte entsprechend pfleglich und sorgsam zu behandeln. Außerdem bitten wir darum, die Küche sauber zu halten, da keiner gerne eine verschmutzte Küche mag. Stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur sauber und trocken in die Schränke. Heiße Töpfe oder andere heiße Gegenstände bitte nur mit einem Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte stellen. Zum Schneiden benutzen Sie bitte immer ein Schneidebrett als Unterlage. Den Innenraum von Backofen und Mikrowelle bitten wir, ebenfalls in sauberem Zustand zu hinterlassen.

Entsorgung (Abfall und Aschereste)

Der Abfall wird getrennt in Restmüll, Glas, Papier, Bio und Verpackungen mit dem grünen Punkt. Im Bereich des Haupteingangs stehen entsprechende Mülltonnen in den Boxen zur Verfügung. 
Wir bitten darum, dass die Mülleimer sowie Kosmetikeimer im Bad ausschließlich mit Mülltüten genutzt werden. Die Mülltüten dann bitte verschlossen in den entsprechenden Tonnen entsorgen. 
Das Einwegglas ist im nächstgelegenen Wertstoffcontainer (Weinstraße oder Am Schloßborn in Hohenzell) zu entsorgen


In die Küchenspüle, jegliche Waschbecken, die Toiletten und die Dusche (Haare bitte im Ablauf entfernen) dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen oder geschüttet werden.

Alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette), ist zu vermeiden.

Sofern der Kamin genutzt wurde, entsorgen Sie die restliche Asche bitte zunächst in den bereitstehenden Ascheeimer und erst die vollständig erkalteten Aschereste in die Restmülltonne.


Beschädigungen

Wir sind überzeugt, dass niemand absichtlich etwas beschädigt, es kann jedoch jedem passieren, dass mal etwas kaputt geht. Wir freuen uns, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen, damit wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Rauchen

Rauchen ist in unserem Ferienhaus ausdrücklich nicht gestattet. Bitte verlassen Sie zum Rauchen das Haus, und nutzen Sie einen Aschenbecher. Nur vollständig erkaltete Zigarettenreste dürfen anschließend in der Restmülltonne entsorgt werden. Bei einem Verstoß macht sich der Mieter schadenersatz-pflichtig. Zur rückstandslosen Entfernung von Gerüchen, die hierdurch entstehen, wird der Vermieter am Ende des Mietverhältnisses eine Ozonbehandlung durchführen lassen. Die Kosten einer solchen Maßnahme belaufen sich auf eine Höhe von ca. 700,00 EUR. Hinzu kommt ein möglicher Mietausfall.

Lüften

Um Schimmelbildung zu vermeiden, bitten wir Sie, alle zugänglichen Räume ausreichend zu lüften. Das bedeutet, mindestens einmal am Tag für 5-10 Minuten Stoßlüften. Zusätzlich und insbesondere nach dem Duschen oder Baden und nach Nutzung der Infrarotkabine.

Sorgfaltspflicht

Wie bereits erwähnt, bitten wir Sie sowie Ihre Mitreisenden und Angehörigen, mit dem Haus und dem gesamten Inventar und Grundstück sorgsam umzugehen. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein, und beim Verlassen des Hauses sind alle Fenster zu schließen. Hierdurch sollen mögliche Schäden bei einem Unwetter oder durch Einbruch vermieden werden.
Ebenso bitten wir die Mieter, mit Wasser und Strom achtsam umzugehen. Die Fliegengitter im gesamten Haus sind geschlossen zu halten. Bei der Fliegentür am Dachterrassenausgang bitten wir besonders, darauf zu achten, dass diese immer ordentlich verschlossen ist, um eine Kollision mit dem Rollladen zu verhindern.
Der zur Verfügung stehende Grill ist ausschließlich im Freien zu verwenden. Eine Nutzung in geschlossenen Räumen birgt Lebensgefahr und ist nicht erlaubt.
Die Abdeckung sowie die Schlösser des Whirlpools sind bei Nichtnutzung zu schließen. Kinder dürfen sich ohne die Aufsicht von einem Erwachsenen nicht im Whirlpool oder in der Infrarotkabine aufhalten.

Reinigung

Sollte Ihnen mal ein Missgeschick passieren (z.B. grober Schmutz, Auslaufen oder Verschütten von Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsplatten oder Ähnliches), bitten wir Sie, dieses umgehend zu beseitigen.
Bei Abreise bitten wir darum, die Ferienhaus besenrein zu hinterlassen sowie das benutzte Geschirr vollständig und sauber in die Schränke einzuräumen.

Haustiere

Haustiere jeglicher Art dürfen vom Mieter nicht ohne vorherige Erlaubnis durch den Vermieter im Mietobjekt gehalten werden. Bei Genehmigung wird eine zusätzliche Gebühr von 7,00 EUR/Tier/Nacht erhoben. Haustiere dürfen grundsätzlich nicht auf Schlaf- oder Sitzmöbeln sowie nicht im Obergeschoss untergebracht werden (siehe Hunde in Brenigs Loft -> https://brenigs-loft/index.php/hunde).

Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in dem Ferienobjekt.

Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. Mitgebrachte Haustiere dürfen nicht allein im Haus verbleiben.

Die Nutzung des Whirlpools und die Infrarotkabine ist mit Haustieren nicht gestattet.
Parkmöglichkeiten

Ihnen stehen auf dem Grundstück des Ferienhauses ein Außenstellplatz, eine Garage sowie eine Ladestation für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Hierbei kommt es nicht zu einem Verwahrungsvertrag. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.

Das Abstellen von Wohnmobilen oder Zelten auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

Hausrecht

Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es möglicherweise vorkommen, dass der Vermieter das Ferienhaus auch ohne Wissen des Gastes betreten muss.

Zugangschip

Sie erhalten bei Anreise einen Zugangschip zum Haus. Mit diesem können Sie die Haustür sowie die Tür zum Keller öffnen. Geben Sie den Chip nie aus der Hand. Ein Verlust der übergebenen Schlüssel/Chips ist umgehend zu melden, und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Bei Übergabe erhalten Sie:

  • 2x Chip
  • 1x Schlüssel (Tür Garage/Flur)
  • 1x Schlüssel Fenster und Terrassentür

Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters bzw. der Mitreisenden oder Angehörigen.

Fam. Brenig | Erlenweg 17 | 36381 Schlüchtern 
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